In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel 4 bis 12 Personen in einer großen Wohnung/einem Haus zusammen. Die Bewohner sind rechtlich gesehen Mieter. Sie zahlen Miete für den individuellen Wohnraum und anteilig für die gemeinsam genutzten Räume wie Wohnzimmer, Küche, Bäder. Die Bewohner haben das Hausrecht, d.h., sie können kommen und gehen und Besuch empfangen, wie sie wollen. Sie bestimmen in der Regel über neue Mitbewohner und über die Ausstattung der Räume und vereinbaren, welche Versorgungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen (Reinigungsdienste, Essensdienste usw.). Die Betreuung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, den sie je nach Regelung frei auswählen oder durch ein gemeinschaftliche Vereinbarung mit der Betreuung beauftragen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen sind nach den gleichen Kriterien organisiert. Hier sind aber die Angehörigen bzw. die rechtlichen Betreuer vermehrt in die Entscheidungen und Organisationsabläufe einbezogen.