Bewohner, die ihren Pflegeheimaufenthalt nicht komplett mit ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen sondern nur mit Unterstützung der Sozailhilfe finanzieren können, erhalten vom Sozialhilfeträger einen monatlichen Barbetrag. Der Barbetrag ist gedacht für Ausgaben wie Friseurbesuch, Fußpflege, Hygieneartikel oder Ausgaben des täglichen Bedarfs. Die Pflegeeinrichtung nimmt den Barbetrag vom Sozialhilfeträger entgegen, zahlt ihn an den Bewohner aus und/oder verwaltet kleinere Barbeträge im Auftrag des Bewohners.