Dies ist eine Wohnform, in der eine selbstständige Lebensführung in den "eigenen vier Wänden" auch bei Nachlassen der Leistungsfähigkeit möglich ist und Hilfestellungen als Grundservice und Wahlservice bei Bedarf jederzeit zur Verfügung stehen. Die Wohnungen bzw. Wohnanlagen sind in der Regel barrierefrei und mit Begegnungs- und Gemeinschaftsräumen ausgestattet. Ab einem gewissen Grad an Hilfs-/Pflegebedürftigkeit kann ein Umzug in ein Pflegeheim, notwendig werden. Für den Wohnraum und die Betreuungsleistungen werden separate Miet- und Betreuungsverträge abgeschlossen.
Bei dieser Wohnform gibt es Angebote unterschiedlicher Qualität. Die Bezeichnung "Betreutes Wohnen" ist gesetzlich nicht geschützt und kann daher praktisch für jedes Wohnangebot verwendet werden. Deshalb sind in vielen Bundesländern Qualitätssiegel mit ausführlichen Informationen zum Betreuten Wohnen veröffentlicht worden.