Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass mit der Pflegekasse auch Pflege und Betreuung durch Einzelpflegekräfte, d.h. durch selbstständige Kranken- oder Altenpfleger, abgerechnet werden können. Bedingungen sind z.B., dass in dem Fall die Pflege durch ein Einzelpflegekraft besonders wirksam und wirtschaftlich ist und dem Pflegebedürftigen in besonderem Maße hilft, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Dadurch sollen insbesondere individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen, wie z.B. Pflege durch eine Person gleichen Geschlechts, gleicher Religion, Kultur und Weltanschauung, berücksichtigt werden.