Freiheitsentziehende/ -beschränkende Maßnahmen
Als freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die einen Menschen daran hindern, aus eigenem Willen seinen Aufenthaltsort zu verändern. Beispiele für solche Maßnahmen sind: Bettgitter, Bauchgurte an Bett oder Stuhl, Anbinden von Armen und Beinen, Abschließen der Zimmer etc. Eine freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahme ist dann legitim, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist oder wenn der Träger bzw. die Heimleitung einen richterlichen Beschluss für die Maßnahme eingeholt hat. Freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahmen werden häufig mit der Sturzgefahr oder mit der Gefahr des Weglaufens aus der Einrichtung begründet.