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Geldleistung (§ 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Anstelle der Sachleistung können Pflegebedürftige ein Pflegegeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach der Pflegestufe.
Wird von der Pflegekasse die Geldleistung gewährt, so wird über Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege überprüft und evtl. auch pflegefachliche Unterstützung durch Anleitung oder Beratung gegeben.

 
 
 
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