Unter Grundpflege wird die Unterstützung des Pflegebedürftigen bei Alltagsverrichtungen verstanden. Dazu gehören die Körperpflege, Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, beim Aufstehen und Gehen sowie beim Betten und Lagern. Zur Grundpflege zählen beispielsweise auch vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von zusätzlichen Einschränkungen wie Aufliegen, Versteifungen oder Mund- und Rachenentzündungen (Prophylaxen).