Grundservice bezeichnet die vertraglichen Betreuungsleistungen im Betreuten Wohnen. In der Regel handelt es sich dabei um einen Hausmeisterservice und Beratungs- und Informationsleistungen durch eine Betreuungskraft, in einigen Bundesländern auch um die Bereitstellung eines Notrufs. Oft sind im Angebot auch Freizeit- und Gemeinschaftsveranstaltungen enthalten. Darüber hinaus sind zusätzliche Dienstleistungen als Wahlleistungen/Wahlservice verfügbar.