Pflegeheime und ambulante Pflegedienste können durch Berufsverbände, Spitzenverbände, Technische Überwachungsvereine (TÜV) oder auch Beratungsunternehmen Gütesiegel oder Zertifikate erhalten. Ein Gütesiegel oder Zertifikat setzt voraus, dass sich die Institution durch Außenstehende zu einem bestimmten Zeitpunkt überprüfen lässt. Das Pflegeheim bzw. der ambulante Pflegedienst ist dann berechtigt, das Gütesiegel bzw. Zerftifikat über einen bestimmten Zeitraum zu führen. Den Gütesiegeln und Zertifikaten können allerdings unterschiedliche Qualitätsmaßstäbe zugrunde liegen. Wenn eine Institution mit einem Gütesiegel oder Zertifikat wirbt, ist es wichtig festzustellen, welche Qualitätsmaßstäbe oder -kriterien der Zertifizierung zugrunde liegen bzw. wann das Gütesiegel ausgestellt wurde. Manche Institutionen geben durch die Veröffentlichung eines Qualitätsberichts nähere Auskunft darüber.