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Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Häusliche Krankenpflege ist eine Pflegeleistung durch einen ambulanten Pflegedienst, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden/verkürzt wird oder dass durch die Behandlungspflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird. Häusliche Krankenpflege umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie evtl. notwendige Haushaltsunterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.

 
 
 
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