Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen bis zu 1.550 Euro je Kalenderjahr. Über Voraussetzungen informieren die Pflegekassen und ambulanten Pflegedienste.