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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39 SGB XI)/Pflegevertretung

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen bis zu 1.550 Euro je Kalenderjahr. Über Voraussetzungen informieren die Pflegekassen und ambulanten Pflegedienste.

 
 
 
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