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Hauspflegekräfte

Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übersteigt häufig die Möglichkeiten und/oder Kräfte einer Familie. Um die vertraute Umgebung beibehalten zu können, kann die Pflege und Versorgung durch selbst angestellte Hauspflegekräfte in Erwägung gezogen werden.
Für selbst angestellte Hauspflegekräfte müssen wie bei jedem Arbeitsverhältnis Sozialvesicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgeführt und arbeitsrechtliche Vorschriften (Urlaub, Arbeitszeitbestimmungen) eingehalten werden. Weitere Auskünfte erteilt die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) bzw. die Deutsche Rentenversicherung.

 
 
 
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