Banner

Heimaufsicht

Je nach Bundesland ist die Heimaufsicht direkt bei den oberen Landesbehörden (z.B. Sozialministerium) oder kommunal, d.h. bei den Landratsämtern der Kreise oder bei den kreisfreien Städten, angesiedelt. Die Heimaufsicht übt eine Kontrollfunktion gegenüber den Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen aus. Zu ihren Aufgabne gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes im Betrieb einer solchen Einrichtung zu überwachen udn Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Zu diesem Zweck ist die Heimaufsicht zu angekündigten und unangekündigten Besuchen in diesen Einrichtungen berechtigt.
Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehört auch die Beratung und Information der Heimbeiräte/Heimfürsprecher, Bewohner und Angehörigen sowie Mitarbeiter und Träger der Heime.
 
 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen