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Heimentgelt

Heimentgelt bezeichnet das Gesamtentgelt für die Versorgung in einem Pflegeheim. Es setzt sich zusammen aus dem entgelt für allgemeine Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten) und dem Entgelt für nicht geförderte Investitionskosten. Dazu können noch Zuschläge für die Betreuung von demenziell erkrankten Bewohnern (Demenz/Alzheimer-Krankheit) kommen. Das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen wird bis zu einem Höchstbetrag in Abhängigkeit der Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen.
 
 
 
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