Die Heimmitwirkungsverordnung regelt die im Heimgesetz festgeschriebene Mitwirkung von Bewohnern in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen. Hierfür ist die Bildung eines Heimbeirats vorgesehen. Die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirats sind in der Heimmitwirkungsverodnung definiert.
Durch die Einführung eigener Heimgesetze in den Bundesländern wird auch die Heimmitwirkungsverordnung durch eigene Regelungen in den Bundesländern ersetzt.