Heimpersonalverordnung
Die Heimpersonalverordnung ist Bestandteil des Heimgesetzes. Sie legt die personellen Mindestanforderungen an die Heimleitung und an die im Heim Beschäftigten fest. Für den Bereich der Pflege muss mindestens jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein (Fachkraftquote).