Der Personalschlüssel definiert das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegeheimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte. Personalschlüssel werden für jede Pflegestufe separat ermittelt und in der sogenannten Pfelgesatzvereinbarung zwischen den Kostenträgern und der Einrichtung vereinbart.