Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wird durch ambulante Pflegedienste erbracht, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben und die Pflege- und Hilfeleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen erbringen. Wie diese inhaltlich aussehen, ist in Leistungsmodulen oder -komplexen festgelegt. Der Umfang der Sachleistung ist abhängig von der Pflegestufe. Die Pflegekasse zahlt für die Kosten der Sachleistung pro Monat einen bestimmten Betrag. Übersteigen die Pflegeleistungen diesen Betrag, sind die Mehrkosten privat zu bezahlen.