Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen. Die Leistungen wurden 1995 für die ambulante Pflege, 1996 für die stationäre Pflege eingeführt.
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet wurden.
Es empfiehlt sich, genauere Informationen bei den Pflegekassen oder Beratungsstellen einzuholen bzw. sich über Verbraucherberatungsstellen oder das Bundesministerium für Gesundheit entsprechende Informationsbroschüren zu beschaffen.