Pflegezeit
Angehörige von Pflegebedürftigen haben seit 1. Juli 2008 einen bis zu 6-monatigen Anspruch auf Pflegezeit. In diesem Zeitraum können sich Angehörige in Betrieben mit über 15 Beschäftigten für die Pflege unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Zeit sind die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung sowie der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
In einer akut auftretenden Pflegesituation haben Angehörige einen Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage, um die pflegerische Versorgung organisieren zu können. Die kurzzeitige Freistellung ist für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Betriebsgröße, möglich.