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Psychopharmaka

Hierbei handelt es sich um Arzneistoffe, die auf die Psyche des Menschen symptomatisch einwirken und vorwiegend zur Behandlung psychischer Störungen und neurologischer Krankheiten eingesetzt werden. Dies können bei alten Menschen z.B. Depressionen sein oder auch die parkinsonsche Erkrankung.
Für die Gabe von Psychopharmaka kann eine Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht erforderlich sein, wenn unruhige, pflegebedürftige Menschen mit evtl. herausforderndem Verhalten dadurch ruhiggestellt werden sollen (freiheitsentziehende Maßnahmen).

 
 
 
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