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Teilstationäre Pflege (Tagespflege, Nachtpflege, § 41 SGB XI)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Teilstationäre Pflege kann ergänzend neben Pflegesachleistungen und Pflegegeld beansprucht werden. Die Pflegeeinrichtung gibt nähere Informationen hierzu.

 
 
 
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