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Versorgungsvertrag

Nach § 72 SGB XI wird der Versorgungsvertrag zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Sozialhilfeträgern geschlossen. Im Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen geregelt, die ambulante und stationäre Einrichtungen für die Versicherten während der Dauer des Vertrages erbringen müssen. Ein Versorgungsvertrag ist die Voraussetzung, dass ein Pflegeheim bzw. ein Pflegedienst Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen kann.
 
 
 
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