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Vollmacht zur Vorsorge/Vorsorgevollmacht

In der Vollmacht zur Vorsorge kann der Betroffene eine andere Person bevollmächtigen, in seinem Namen eine Willenserklärung abzugeben, wenn der Betroffene selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. Eine bestimmte Form ist bei einer Vollmacht zur Vorsorge nicht erforderlich.
Bei Entscheidungen über Liegenschaften ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Vorsorgevollmacht kann kostenfrei in einem Register der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

 
 
 
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